ELTIF im Überblick für
Berater und
Vermögensverwalter

COMPLIANCE

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Geeignetheitsprüfung nach MiFID II

Wie kann ein ELTIF vertrieben werden?

ELTIFs haben grundsätzlich die Anforderungen der EU-Finanzmarktrichtlinie
MiFID II zu erfüllen. Werden sie an Privatanleger vertrieben, muss – aus Gründen des Anlegerschutzes – die Eignung des ELTIFs für den Anleger bewertet und in Form einer Geeignetheitserklärung festgehalten werden.

Wer darf einen ELTIF vertreiben?

Finanzanlagenvermittler benötigen für den Vertrieb von „offenen“ (d.h. semi-liquiden) ELTIFs eine Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO. Für den Vertrieb von geschlossenen ELTIFs muss eine Erlaubnis gemäß § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO vorliegen.

Jedoch ist eine Investition auch bei bei fehlender Geeignetheit des Produkts möglich, wenn die Beurteilung der Eignung nicht im Rahmen der Anlageberatung vorgenommen wird und der Kleinanleger ausdrücklich erklärt, die mit der Investition in den ELTIF einhergehenden Risiken zu verstehen und die Transaktion durchführen zu wollen (sogenanntes „Overruling“).

Masterclass: Zum ELTIF-Experten werden

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ELTIF Masterclass (Teil 1) Was sind ELTIFs?

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ELTIF Masterclass (Teil 2) Warum ELTIFs einsetzen?

ELTIFs im Privatize Institute

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Privatmarktfonds vs. Aktienfonds

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1:03 Warum in Privatmarktfonds investieren?

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Warum in Privatmarktfonds investieren?

Drei Gründe in Private Markets zu investieren

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FOLGE 3

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